Domain bav-direktversicherung.de kaufen?

Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann Arbeitgeber bAV bestimmen?

    Ja, Arbeitgeber können bestimmen, ob sie eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) für ihre Mitarbeiter anbieten möchten. Die Entscheidung zur Einführung einer bAV liegt in der Regel im Ermessen des Arbeitgebers. Dabei kann er auch festlegen, welche Form der bAV angeboten wird und unter welchen Bedingungen die Mitarbeiter daran teilnehmen können. Es gibt jedoch auch gesetzliche Regelungen, die Arbeitgeber bei der Gestaltung der bAV beachten müssen, wie beispielsweise die Gleichbehandlung der Mitarbeiter. Letztendlich ist es also möglich, dass Arbeitgeber die bAV bestimmen, aber sie müssen dabei bestimmte Vorgaben einhalten.

  • Kann Arbeitgeber Direktversicherung abtreten?

    Ja, Arbeitgeber können eine Direktversicherung abtreten, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. In der Regel muss der Arbeitnehmer der Abtretung zustimmen. Zudem müssen die gesetzlichen Regelungen zur Abtretung von Versicherungsverträgen eingehalten werden. Es ist wichtig, dass alle Parteien über die Konsequenzen und Bedingungen der Abtretung informiert sind. Es empfiehlt sich, im Vorfeld rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Abtretung rechtmäßig erfolgt.

  • Kann Arbeitgeber Direktversicherung kündigen?

    Kann Arbeitgeber Direktversicherung kündigen? Ja, grundsätzlich kann ein Arbeitgeber eine Direktversicherung kündigen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Allerdings gelten dabei bestimmte gesetzliche Regelungen, die eingehalten werden müssen. In der Regel muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist einhalten und den Arbeitnehmer über die Kündigung informieren. Es ist empfehlenswert, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtmäßig erfolgt.

  • Was bedeutet bAV für den Arbeitgeber?

    Was bedeutet bAV für den Arbeitgeber? Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Instrument, das Arbeitgebern dabei hilft, ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Absicherung im Alter zu bieten. Durch die bAV können Arbeitgeber attraktive Zusatzleistungen anbieten, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Zudem können Arbeitgeber von steuerlichen Vorteilen profitieren, da Beiträge zur bAV in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Die bAV kann somit auch dazu beitragen, die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber zu steigern und die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen. Letztendlich trägt die bAV dazu bei, die finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter im Alter zu gewährleisten und somit auch das soziale Engagement des Unternehmens zu stärken.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Der Geldberater | Ratgeber Finanzen | Finanzen planen
    Der Geldberater | Ratgeber Finanzen | Finanzen planen

    Mit dem GeldBerater von Geldtipps erhalten Sie wertvolle Unterstützung, um Zeit und Geld zu sparen. Unsere Autoren helfen Ihnen als unabhängige Experten bei der Suche nach einem günstigen Versicherungsschutz und seriösen Geldanlagen. Sie unterstützen Sie bei Ihrem Traum von einer eigenen Immobilie und liefern Ihnen sofort umsetzbare Entscheidungshilfen zu wichtigen Gesetzesänderungen und aktuellen Urteilen bei Pflege, Rente, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

    Preis: 49.80 € | Versand*: 3.95 €
  • Der VorsorgePlaner | Vorsorgevollmacht | Patientenverfügung | DIY Ratgeber | Finanzen auf einen Blick I Vorsorgemappe I Vorsorge-Set I Ratgeber Patientenverfügung, Betreuungsverfügung,...
    Der VorsorgePlaner | Vorsorgevollmacht | Patientenverfügung | DIY Ratgeber | Finanzen auf einen Blick I Vorsorgemappe I Vorsorge-Set I Ratgeber Patientenverfügung, Betreuungsverfügung,...

    Warum ist der VorsorgePlaner richtig für dich?

    Preis: 24.99 € | Versand*: 2.95 €
  • Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
    Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung

    Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 36.00 € | Versand*: 0 €
  • NXA-ACC-KIT-BAV neu
    NXA-ACC-KIT-BAV neu

    Nexus-Luftstrom-Entlüftung

    Preis: 262.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann Arbeitgeber Direktversicherung beitragsfrei stellen?

    Kann Arbeitgeber Direktversicherung beitragsfrei stellen? Ja, Arbeitgeber können die Beiträge zur Direktversicherung für ihre Mitarbeiter übernehmen und diese somit beitragsfrei stellen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend und hängt von den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Beitragsfreie Direktversicherungen können als zusätzliche Sozialleistung oder als Teil des Gesamtpakets an Benefits angeboten werden. Es ist wichtig, dass die genauen Bedingungen und Regelungen zur beitragsfreien Direktversicherung im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. In einigen Fällen können auch steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen, wenn die Direktversicherung beitragsfrei gestellt wird.

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet Direktversicherung zu übernehmen?

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Direktversicherung zu übernehmen? In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, eine Direktversicherung anzubieten oder zu übernehmen. Allerdings kann eine Direktversicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge vereinbart werden, wobei die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Es ist daher ratsam, sich über die konkreten Vereinbarungen und Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Direktversicherung im jeweiligen Unternehmen zu informieren. In einigen Fällen kann es auch tarifvertragliche Regelungen geben, die die Übernahme einer Direktversicherung durch den Arbeitgeber vorsehen.

  • Was passiert mit meiner bAV Wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

    Was passiert mit meiner bAV, wenn ich den Arbeitgeber wechsle? In der Regel bleibt Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) bestehen, auch wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. Sie können entscheiden, ob Sie die bestehende bAV beim neuen Arbeitgeber fortsetzen oder ob Sie sie privat weiterführen möchten. Es ist wichtig, sich über die Möglichkeiten und Bedingungen für die Übertragung oder Fortführung der bAV zu informieren, um die bestmögliche Entscheidung für Ihre Altersvorsorge zu treffen. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit Ihrem neuen Arbeitgeber und Ihrem Versicherungsunternehmen zu sprechen, um alle Optionen zu klären und eventuelle Fristen einzuhalten.

  • Wann meldet Arbeitgeber Arbeitnehmer Versicherung?

    Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden, bevor diese ihre Arbeit aufnehmen. Dies geschieht in der Regel vor dem ersten Arbeitstag. Die genauen Fristen können je nach Land und Versicherungsträger variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Anmeldung rechtzeitig vornehmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer von Anfang an versichert sind. Bei Fragen zur Anmeldung können sich Arbeitgeber an die zuständige Versicherungsstelle oder Behörde wenden.

* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.